Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
761_1990 AT

761. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 117 Buchauer Straße im Bereich der Marktgemeinden Altenmarkt bei Sankt Gallen und Weißenbach an der Enns

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 761. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 117 Buchauer Straße im Bereich der Marktgemeinden Altenmarkt bei Sankt Gallen und Weißenbach an der Enns

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 117 Buchauer Straße

wird im Bereich der Marktgemeinden Altenmarkt

bei Sankt Gallen und Weißenbach an der Enns wie

folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 1,40 und bindet nach Überquerung der Enns bei

km 2,25 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Straßentrasse aus den beim Bundesministerium

für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der

Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den

Marktgemeinden Altenmarkt bei Sankt Gallen und

Weißenbach an der Enns aufliegenden Planunterlagen

(Plan Nr. BO-117-12 im Maßstab 1 : 2880) zu

ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →