760. Verordnung: Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 99 Abs. 1 Z 5 und 6 in Verbindung mit § 96 Abs. 2 des Marktordnungsgesetzes, BGBl. Nr. 210, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr 298/1995, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Gewährung von Prämien für männliche Rinder, Mutterkühe und Mutterschafe (Rinder- und Schafprämien-Verordnung), BGBl. Nr 1102/1994, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 654/1995, wird wie folgt geändert
Nach § 2 Abs. 3 wird folgender Abs. 3a eingefügt
„(3a) Der für den Ort der Wandertierhaltung im benachteiligten Gebiet örtlich zuständigen Landwirtschaftskammer auf Bezirksebene obliegt weiters die Ausstellung der Bescheinigungen nach den in § 1 genannten Rechtsakten für die Wandertierhaltung von Schafen."