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760_1994 AT

760. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 760. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

Nach Mitteilung der Schwedischen Regierung hat die Tschechische Republik am 2. August 1994 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen (BGBl. Nr. 346/1975, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 38/1990, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 40/1988) hinterlegt.

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