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760_1988 AT

760. Verordnung: Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 1989

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 760. Verordnung: Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 1989

Auf Grund des § 108 f des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes,

BGBl. Nr. 189/1955, in der

Fassung des Pensionsanpassungsgesetzes, BGBl.

Nr. 96/1965, wird mit Zustimmung der Bundesregierung

und des Hauptausschusses des Nationalrates

verordnet

Der Anpassungsfaktor für die Anpassung der in

den §§ 108 g und 108 h des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

angeführten Renten und Pensionen

wird für das Jahr 1989 mit 1,021 festgesetzt.

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