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75_1989 AT

75. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 75. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen

Auf Grund des § 7 des Epidemiegesetzes 1950,

BGBl. Nr. 186, wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Landesverteidigung, dem Bundesminister

für Land- und Forstwirtschaft, dem

Bundesminister für Unterricht, Kunst und Sport

sowie dem Bundesminister für Wissenschaft und

Forschung verordnet

Die Verordnung betreffend die Absonderung

Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger

und die Bezeichnung von Häusern

und Wohnungen, RGBl. Nr. 39/1915, zuletzt

geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 309/

1983, wird wie folgt geändert

1. In § 3 Abs. 4 entfallen die Worte „oder Hepatitis

epidemica".

2. In § 4 entfällt der Ausdruck „Hepatitis epidemica".

3. In § 6 Abs. 5 entfällt der Ausdruck „infektiöse

Hepatitis".

4. In der Beilage zu § 9 entfällt Z 15.

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