75. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 7 des Epidemiegesetzes 1950,
BGBl. Nr. 186, wird im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Landesverteidigung, dem Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, dem
Bundesminister für Unterricht, Kunst und Sport
sowie dem Bundesminister für Wissenschaft und
Forschung verordnet
Die Verordnung betreffend die Absonderung
Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger
und die Bezeichnung von Häusern
und Wohnungen, RGBl. Nr. 39/1915, zuletzt
geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 309/
1983, wird wie folgt geändert
1. In § 3 Abs. 4 entfallen die Worte „oder Hepatitis
epidemica".
2. In § 4 entfällt der Ausdruck „Hepatitis epidemica".
3. In § 6 Abs. 5 entfällt der Ausdruck „infektiöse
Hepatitis".
4. In der Beilage zu § 9 entfällt Z 15.