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75_1988 AT

75. Kundmachung: Aufhebung einiger Worte in § 63 Abs. 3 des Richterdienstgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 75. Kundmachung: Aufhebung einiger Worte in § 63 Abs. 3 des Richterdienstgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß

§§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 30. November 1987, G 49, 50/87-11, dem

Bundeskanzler zugestellt am 14. Jänner 1988, die

Wortfolge „dies im unmittelbaren Bundesinteresse

gelegen ist oder" in § 63 Abs. 3 des Richterdienstgesetzes,

BGBl. Nr. 305/1961, als verfassungswidrig

aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des

30. November 1988 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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