Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
75_1983 AT

75. Verordnung: Arbeitslosenversicherungsbeitrag

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 75. Verordnung: Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Auf Grund des § 61 Abs. 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

1977, BGBl. Nr. 609, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 546/1978 wird

im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Finanzen und mit Zustimmung des Hauptausschusses

des Nationalrates verordnet

Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag (§ 61

Abs. 1 und 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

1977) wird mit Beginn des Beitragszeitraumes

März 1983 auf 4 vH erhöht.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →