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75_1982 AT

75. Beschluß Nr. 4/1981 des Gemischten Ausschusses EFTA-SPANIEN

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 75. Beschluß Nr. 4/1981 des Gemischten Ausschusses EFTA-SPANIEN

(Übersetzung)

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION

EFTA/SPANIEN/DJC 4/81

(Im schriftlichen Verfahren am 27. November 1981

gefaßt)

ABÄNDERUNG DES ARTIKELS 8 DES

ANHANGS III DES ÜBEREINKOMMENS

DER GEMISCHTE AUSSCHUSS hat,

gestützt auf Artikel 22 Absatz 3 des Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. In Artikel 8 Absatz 2 lit. a des Anhangs III werden

zwischen den Worten „Kleinsendungen" und

„an" die Worte „von Privatpersonen" eingefügt.

2. Dieser Beschluß tritt am 1. Jänner 1982 in

Kraft.

3. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation

wird den Text dieses Beschlusses

bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

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