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75_1975 AT

75. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 34 Kamptal Straße im Bereich der Gemeinde Rastenfeld

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 75. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 34 Kamptal Straße im Bereich der Gemeinde Rastenfeld

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 34 Kamptal Straße

wird im Bereich der Gemeinde Rastenfeld wie

folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei Projekts-km 28,858 im Anschluß an die bestehende

Brücke über den Kamp, folgt mit zum

Teil größeren Abweichungen dem Verlauf der

bestehenden Straße und endet bei Projekts-

km 31,141.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Niederösterreichischen

Landesregierung und der Gemeinde Rastenfeld

aufliegenden Planunterlagen (Maßstab 1 :2880)

zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf

vorangeführten Straßenteil Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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