75. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 34 Kamptal Straße im Bereich der Gemeinde Rastenfeld
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 34 Kamptal Straße
wird im Bereich der Gemeinde Rastenfeld wie
folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei Projekts-km 28,858 im Anschluß an die bestehende
Brücke über den Kamp, folgt mit zum
Teil größeren Abweichungen dem Verlauf der
bestehenden Straße und endet bei Projekts-
km 31,141.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Niederösterreichischen
Landesregierung und der Gemeinde Rastenfeld
aufliegenden Planunterlagen (Maßstab 1 :2880)
zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf
vorangeführten Straßenteil Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.