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75_1947 AT

75. Verordnung: Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Innsbruck und Telfs.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 75. Verordnung: Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Innsbruck und Telfs.

Auf Grund des § 8, Abs. (5), lit. d, des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920 in der

Fassung des B.G.Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925

wird mit Zustimmung der Tiroler Landesregierung

verordnet

§ 1. Der Ortsteil Tillfuß, der gemäß § 2 der

Verordnung der Tiroler Landesregierung vom

28. August 1946 von der Gemeinde Leutasch

abgetrennt und mit der Gemeinde Wildermieming

vereinigt wurde, wird aus dem Gerichtsbezirk

Innsbruck ausgeschieden und dem Gerichtsbezirk

Telfs zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt rückwirkend mit

1. Jänner 1947 in Kraft.

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