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759_1993 AT

759. Kundmachung: Aufhebung des § 52 Abs. 2 erster Satz des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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BGBlPdf 759. Kundmachung: Aufhebung des § 52 Abs. 2 erster Satz des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5, 6 und 7 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. Oktober 1993, G 134/92-7, dem Bundeskanzler zugestellt am 14. Oktober 1993, § 52 Abs. 2 erster Satz des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, in der Fassung des An. III Z 8 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 148/1988 als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

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