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758_1993 AT

758. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 23 Lahnsattel Straße im Bereich der Gemeinde Mürzsteg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 758. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 23 Lahnsattel Straße im Bereich der Gemeinde Mürzsteg

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 420/1992 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 23 Lahnsattel Straße wird im Bereich der Gemeinde Mürzsteg wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 29,26, führt durch einen Tunnel und bindet bei km 29,83 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Mürzsteg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-23-18 im Maßstab 1:2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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