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757_1993 AT

757. Verordnung: Änderung der Gerichtstagsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 757. Verordnung: Änderung der Gerichtstagsverordnung

Auf Grund des § 35 Abs. l bis 3 des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes, BGBl. Nr. 104/1985, wird verordnet

Die Gerichtstagsverordnung, BGBl. Nr. 174/1986, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 516/1988, wird in ihrem § 1 wie folgt geändert

1. Der Gerichtstagsbereich für den Gerichtstag am Sitz des Bezirksgerichtes Gmünd in Niederösterreich hat zu lauten

„Gmünd in Niederösterreich, Waidhofen an der Thaya"

2. Die Zeile betreffend den Gerichtstag am Sitz des Bezirksgerichtes Schärding entfällt.

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