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755_1995 AT

755. Verordnung: Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 755. Verordnung: Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten

Auf Grund des § 47 Abs. 1 und 3 der Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr 96/1868, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 21/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuß des Nationalrats verordnet

Die Höhe der vom Bund nach § 47 Abs. 1 und 3 RAO zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwälte wird für das Jahr 1994 mit 165 Millionen Schilling und für das Jahr 1995 sowie die folgenden Jahre mit 172 Millionen Schilling jährlich festgesetzt.

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