754_1990
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754. Verordnung: Festsetzung der Landeshöchstzahlen für die Beschäftigung von Ausländern (Landeshöchstzahlenverordnung)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 754. Verordnung: Festsetzung der Landeshöchstzahlen für die Beschäftigung von Ausländern (Landeshöchstzahlenverordnung)
1990_754_0 754. Verordnung: Festsetzung der Landeshöchstzahlen für die Beschäftigung von Ausländern (Landeshöchstzahlenverordnung)
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Auf Grund des § 13 a Z 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,
BGBl. Nr. 218/1975, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 450/1990 wird
verordnet
§ 1. Zur Sicherung der Bundeshöchstzahl gemäß
§ 12 a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes werden
Landeshöchstzahlen für das Jahr 1991 wie folgt
festgesetzt
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1991 in
Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 1991 außer
Kraft.