Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
753_1992 AT

753. Verordnung: Ergänzung der Lohnklassentabelle im Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 753. Verordnung: Ergänzung der Lohnklassentabelle im Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977

Auf Grund des § 21 Abs. 4 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl. Nr. 609, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 416/1992, wird verordnet

1. Die Lohnklassentabelle im § 21 Abs. 3 des Arbeitslosenversicherungsesetzes 1977, BGBl. Nr. 609, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 364/1989 und 412/1990 und der Verordnungen BGBl. Nr. 717/1990 und 594/1991 wird wie folgt ergänzt

Die Lohnklassentabelle lautet ab Lohnklasse 106

2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →