753_1974
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753. Kundmachung: Änderung einer Erklärung Israels zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 753. Kundmachung: Änderung einer Erklärung Israels zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
1974_753_0 753. Kundmachung: Änderung einer Erklärung Israels zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des
Europarates hat Israel den Wortlaut seiner Erklärung
zu Art. 24 des Europäischen Übereinkommens
über die Rechtshilfe in Strafsachen
(BGBl. Nr. 41/1969, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 25/1970)
am 22. Oktober 1974 durch folgenden ersetzt
„Als Justizbehörde im Sinne des Übereinkommens
sind alle zuständigen Gerichtshöfe oder
Gerichte sowie der Generalanwalt (Attorney
General) des Staates Israel zu betrachten."