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753_1974 AT

753. Kundmachung: Änderung einer Erklärung Israels zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 753. Kundmachung: Änderung einer Erklärung Israels zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des

Europarates hat Israel den Wortlaut seiner Erklärung

zu Art. 24 des Europäischen Übereinkommens

über die Rechtshilfe in Strafsachen

(BGBl. Nr. 41/1969, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 25/1970)

am 22. Oktober 1974 durch folgenden ersetzt

„Als Justizbehörde im Sinne des Übereinkommens

sind alle zuständigen Gerichtshöfe oder

Gerichte sowie der Generalanwalt (Attorney

General) des Staates Israel zu betrachten."

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