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751_1992 AT

751. Kundmachung: Aufhebung des § 44 dritter und vierter Satz der Durchführungsverordnung zum Punzierungsgesetz durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 751. Kundmachung: Aufhebung des § 44 dritter und vierter Satz der Durchführungsverordnung zum Punzierungsgesetz durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 erster Satz B-VG und § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. Oktober 1992, V 4/92-6, zu Recht erkannt

§ 44 dritter und vierter Satz der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 1. Oktober 1967 über den Feingehalt der Edelmetallgegenstände (Durchführungsverordnung zum Punzierungsgesetz), BGBl. Nr. 385/1967, werden als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Juli 1993 in Kraft.

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