74_1993
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74. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Untersagung der von zivilen Waffen und ziviler Munition in die Demokratische Republik Somalia
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 74. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Untersagung der von zivilen Waffen und ziviler Munition in die Demokratische Republik Somalia
1993_74_0 74. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Untersagung der von zivilen Waffen und ziviler Munition in die Demokratische Republik Somalia
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Auf Grund des 5 4 des Bundesgesetzes über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 540/1977, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 30 a/1991, wird nach Anhörung des Rates für Auswärtige Angelegenheiten verordnet
Die Verordnung der Bundesregierung über die Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in die Demokratische Republik Somalia, BGBl. Nr. 102/1992, wird wie folgt geändert
Dem § 1 wird folgender zweiter Satz angefügt
„Dies gilt nicht für die Ausfuhr solcher Gegenstände, die ausschließlich zur Verwendung im Rahmen des Einsatzes der Vereinten Nationen in Somalia (UNOSOM) oder anderer friedenserhaltender Operationen der Vereinten Nationen in Somalia bestimmt sind."