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74_1993 AT

74. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Untersagung der von zivilen Waffen und ziviler Munition in die Demokratische Republik Somalia

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 74. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Untersagung der von zivilen Waffen und ziviler Munition in die Demokratische Republik Somalia

Auf Grund des 5 4 des Bundesgesetzes über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 540/1977, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 30 a/1991, wird nach Anhörung des Rates für Auswärtige Angelegenheiten verordnet

Die Verordnung der Bundesregierung über die Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in die Demokratische Republik Somalia, BGBl. Nr. 102/1992, wird wie folgt geändert

Dem § 1 wird folgender zweiter Satz angefügt

„Dies gilt nicht für die Ausfuhr solcher Gegenstände, die ausschließlich zur Verwendung im Rahmen des Einsatzes der Vereinten Nationen in Somalia (UNOSOM) oder anderer friedenserhaltender Operationen der Vereinten Nationen in Somalia bestimmt sind."

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