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74_1991 AT

74. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich des Magistrates der Stadt Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 74. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich des Magistrates der Stadt Wien

Auf Grund des § 12 Abs. 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 450/1990,

wird verordnet

§ 1. Für das Kalenderjahr 1991 wird für den

Bereich des Magistrates der Stadt Wien ein

Kontingent in der Höhe von insgesamt 4470 für die

Beschäftigung von Ausländern festgesetzt.

§ 2. Das Kontingent gemäß § 1 wird auf die

einzelnen Verwendungsbereiche wie folgt aufgeteilt

1. Krankenpflegefachdienst, Pflegehelfer

und Sanitätshilfsdienste gemäß den

§§ 4, 43 a und 44 des Bundesgesetzes

betreffend die Regelung des Krankenpflegefachdienstes,

der medizinisch-

technischen Dienste und der Sanitätshilfsdienste,

BGBl. Nr. 102/1961

...... 1200

2. Gehobene medizinisch-technische

Dienste und medizinisch-technischer

Fachdienst gemäß den §§ 25 und 37 des

Bundesgesetzes betreffend die Regelung

des Krankenpflegefachdienstes,

der medizinisch-technischen Dienste

und der Sanitätshilfsdienste, BGBl.

Nr. 102/1961..................... 40

3. Abteilungshelferinnen in den Bereichen

der Krankenanstalten der Stadt Wien .. 75

4. a) Hausarbeiterinnen (Hilfsarbeiterinnen)

für die Kranken- und Wohlfahrtsanstalten

der Stadt Wien .....1650

b) Hausarbeiter (Hilfsarbeiter) für die

Kranken- und Wohlfahrtsanstalten

der Stadt Wien ................. 450

5. Wäschereiarbeiter(innen) in der Magistratsabteilung

17 (Anstaltenamt) ..... 170

6. Hilfsarbeiter(innen) in den Bereichen

der Magistratsabteilung 13 (Bildung

und außerschulische Jugendbetreuung),

20 (Druckerei und technische Dokumentation),

26 (Gebäude des Kultur-,

Schul- und Sportwesens, Amtsgebäude

und verschiedene Nutzbauten), 31

(Wasserwerke), 32 (Maschinentechnik,

Wärme-, Kälte- und Energiewirtschaft),

41 (Stadtvermessung), 42 (Stadtgartenamt),

43 (Städtische Friedhöfe), 44

(Bäder), 48 (Stadtreinigung und Fuhrpark),

49 (Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb

der Stadt Wien), 52

(Verwaltung der städtischen Wohn-

und Amtsgebäude), 56 (Städtische

Schulverwaltung), 60 (Veterinäramt,

Lebensmitteluntersuchungsanstalt,

Markt- und Schlachtbetrieb St. Marx)

sowie der Wiener Stadtwerke-Verkehrsbetriebe,

der Wiener Stadtwerke-

Elektrizitätswerke und der Wiener

Stadtwerke-Städtische Bestattung ..... 750

7. Bedienerinnen in allen Magistratsabteilungen

........................... 30

8. Facharbeiter(innen) verschiedener Berufe

in verschiedenen Magistratsabteilungen

.......................... 35

9. Lehrer(innen), Erzieher(innen) und Sozialarbeiter

(innen) in den Bereichen der

Magistratsabteilung 11 (Jugendamt), 12

(Sozialamt), 13 (Bildung und außerschulische

Jugendbetreuung), 15 (Gesundheitsamt)

und 56 (Städtische Schulverwaltung)

sowie Musiktherapeuten

(-therapeutinnen) im Bereich der Krankenanstalten

..................... 70

§ 3. Die Laufzeit des Kontingentes erstreckt sich

vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1991.

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