74. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich des Magistrates der Stadt Wien
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 12 Abs. 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,
BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 450/1990,
wird verordnet
§ 1. Für das Kalenderjahr 1991 wird für den
Bereich des Magistrates der Stadt Wien ein
Kontingent in der Höhe von insgesamt 4470 für die
Beschäftigung von Ausländern festgesetzt.
§ 2. Das Kontingent gemäß § 1 wird auf die
einzelnen Verwendungsbereiche wie folgt aufgeteilt
1. Krankenpflegefachdienst, Pflegehelfer
und Sanitätshilfsdienste gemäß den
§§ 4, 43 a und 44 des Bundesgesetzes
betreffend die Regelung des Krankenpflegefachdienstes,
der medizinisch-
technischen Dienste und der Sanitätshilfsdienste,
BGBl. Nr. 102/1961
...... 1200
2. Gehobene medizinisch-technische
Dienste und medizinisch-technischer
Fachdienst gemäß den §§ 25 und 37 des
Bundesgesetzes betreffend die Regelung
des Krankenpflegefachdienstes,
der medizinisch-technischen Dienste
und der Sanitätshilfsdienste, BGBl.
Nr. 102/1961..................... 40
3. Abteilungshelferinnen in den Bereichen
der Krankenanstalten der Stadt Wien .. 75
4. a) Hausarbeiterinnen (Hilfsarbeiterinnen)
für die Kranken- und Wohlfahrtsanstalten
der Stadt Wien .....1650
b) Hausarbeiter (Hilfsarbeiter) für die
Kranken- und Wohlfahrtsanstalten
der Stadt Wien ................. 450
5. Wäschereiarbeiter(innen) in der Magistratsabteilung
17 (Anstaltenamt) ..... 170
6. Hilfsarbeiter(innen) in den Bereichen
der Magistratsabteilung 13 (Bildung
und außerschulische Jugendbetreuung),
20 (Druckerei und technische Dokumentation),
26 (Gebäude des Kultur-,
Schul- und Sportwesens, Amtsgebäude
und verschiedene Nutzbauten), 31
(Wasserwerke), 32 (Maschinentechnik,
Wärme-, Kälte- und Energiewirtschaft),
41 (Stadtvermessung), 42 (Stadtgartenamt),
43 (Städtische Friedhöfe), 44
(Bäder), 48 (Stadtreinigung und Fuhrpark),
49 (Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb
der Stadt Wien), 52
(Verwaltung der städtischen Wohn-
und Amtsgebäude), 56 (Städtische
Schulverwaltung), 60 (Veterinäramt,
Lebensmitteluntersuchungsanstalt,
Markt- und Schlachtbetrieb St. Marx)
sowie der Wiener Stadtwerke-Verkehrsbetriebe,
der Wiener Stadtwerke-
Elektrizitätswerke und der Wiener
Stadtwerke-Städtische Bestattung ..... 750
7. Bedienerinnen in allen Magistratsabteilungen
........................... 30
8. Facharbeiter(innen) verschiedener Berufe
in verschiedenen Magistratsabteilungen
.......................... 35
9. Lehrer(innen), Erzieher(innen) und Sozialarbeiter
(innen) in den Bereichen der
Magistratsabteilung 11 (Jugendamt), 12
(Sozialamt), 13 (Bildung und außerschulische
Jugendbetreuung), 15 (Gesundheitsamt)
und 56 (Städtische Schulverwaltung)
sowie Musiktherapeuten
(-therapeutinnen) im Bereich der Krankenanstalten
..................... 70
§ 3. Die Laufzeit des Kontingentes erstreckt sich
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1991.