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74_1983 AT

74. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Errichtung von Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern und die Festsetzung ihrer Sprengel

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 74. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Errichtung von Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern und die Festsetzung ihrer Sprengel

Auf Grund der §§ 4 Abs. 2, 12 Abs. 2 und 40 des

Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 31/

1969, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 173/1973 wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung vom 27. August 1976, BGBl.

Nr. 508, über die Errichtung von Landesarbeitsämtern

und Arbeitsämtern und die Festsetzung ihrer

Sprengel in der Fassung der Verordnungen BGBl.

Nr. 255/1978, BGBl. Nr. 229/1980 und 194/1981

wird wie folgt geändert

§ 2 Abs. 1 Z 7 hat zu lauten

„7. im Bereich des Landesarbeitsamtes Tirol

a) für die Behandlung von Leistungsangelegenheiten

nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz

1977, BGBl. Nr. 609, dem Sonderunterstützungsgesetz,

BGBl. Nr. 642/1973,

dem Bundesgesetz über die Gewährung von

Überbrückungshilfen an ehemalige Bundesbedienstete,

BGBl. Nr. 174/1963, dem Insolvenz-

Entgeltsicherungsgesetz, BGBl.

Nr. 324/1977, und dem Bauarbeiter-

Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957,

BGBl. Nr. 129, sowie für die Anweisung von

Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz

in Innsbruck das Arbeitsamt Versicherungsdienste

— Tirol für das Land Tirol;

b) für die übrigen, den Arbeitsämtern übertragenen

Aufgaben

in Imst für den politischen Bezirk Imst,

in Innsbruck für die Stadt Innsbruck und den

politischen Bezirk Innsbruck,

in Kitzbühel für den politischen Bezirk Kitzbühel,

in Kufstein für den politischen Bezirk Kufstein,

in Landeck für den politischen Bezirk

Landeck,

in Lienz für den politischen Bezirk Lienz,

in Reutte für den politischen Bezirk Reutte,

in Schwaz für den politischen Bezirk

Schwaz;"

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. März 1983 in

Kraft.

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