74_1981
AT
74. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zu den Cayman-Inseln
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 74. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zu den Cayman-Inseln
1981_74_0 74. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zu den Cayman-Inseln
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 60 des Markenschutzgesetze!;
1970, BGBl. Nr. 260, wird kundgemacht
Auf den Cayman-Inseln genießen Marken von
Unternehmen mit dem Sitz in Österreich denselben
Schutz wie Marken von Unternehmen mit
dem Sitz auf den Cayman-Inseln.
Marken von Unternehmen, die ihren Sitz auf
den Cayman-Inseln haben, genießen daher in
Österreich den Schutz des Markenschutzgesetzes
1970.