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74_1981 AT

74. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zu den Cayman-Inseln

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 74. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zu den Cayman-Inseln

Auf Grund des § 60 des Markenschutzgesetze!;

1970, BGBl. Nr. 260, wird kundgemacht

Auf den Cayman-Inseln genießen Marken von

Unternehmen mit dem Sitz in Österreich denselben

Schutz wie Marken von Unternehmen mit

dem Sitz auf den Cayman-Inseln.

Marken von Unternehmen, die ihren Sitz auf

den Cayman-Inseln haben, genießen daher in

Österreich den Schutz des Markenschutzgesetzes

1970.

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