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74_1970 AT

74. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 11/1969 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 74. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 11/1969 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

FINEFTA/DJC 11/69

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN RATES

NR. 11/1969

(In der 36. gemeinsamen Sitzung am 4. Dezember

1969 gefaßt)

URSPRUNG VON VOR DEM BEITRITT ISLANDS

AUF LAGER GENOMMENEN MATERIALIEN

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf den Beschluß des Rates Nr. 18/

1969 Der Beschluß Nr. 18/1969 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 73/1970 verlautbart,

gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

Der Ratsbeschluß Nr. 18/1969 Der Beschluß Nr. 18/1969 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 73/1970 verlautbart ist auch für

Finnland bindend und auf die Beziehungen zwischen

Finnland und den anderen Parteien des

Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.

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