Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
74_1966 AT

74. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 1/1966 des Gemeinsamen Rates über Abänderung des Anhangs I des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 74. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 1/1966 des Gemeinsamen Rates über Abänderung des Anhangs I des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

FINEFTA/DJC 1/66

1 Anlage

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN RATES

Nr. 1/1966

(In der 10. Sitzung am 17. März 1966 gefaßt)

ABÄNDERUNG DES ANHANGS I DES ASSOZIIERUNGS-ÜBEREINKOMMENS

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf Artikel 2 und 3 des Assoziierungs-

Übereinkommens und auf Artikel 3 Absatz 5 des

EFTA-Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Anhang I des Assoziierungs-Übereinkommens

wird gemäß der Anlage zu diesem Beschluß

abgeändert.

2. Die Abänderung tritt am 1. Juli 1966 in

Kraft.

3. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation

wird den Text dieses Beschlusses

bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

Anlage zu

FINEFTA/DJC 1/66

ABÄNDERUNG DES ANHANGS I DES ASSOZIIERUNGS-

ÜBEREINKOMMENS

Der auf Abschnitt XI bezügliche Text ist durch

folgenden Text zu ersetzen

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →