74_1965
AT
74. Bundesgesetz: 2. Budgetüberschreitungsgesetz
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 74. Bundesgesetz: 2. Budgetüberschreitungsgesetz
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Für die Durchführung der Feiern zur
20. Wiederkehr des Tages der Befreiung Österreichs
und zur 10. Wiederkehr des Tages der Unterzeichnung
des Österreichischen Staatsvertrages
werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze
der ordentlichen Gebarung des Bundesfinanzgesetzes
für das Jahr 1965, BGBl. Nr. 1, genehmigt
§ 2. Die Bedeckung dieser Überschreitungen ist durch Mehreinnahmen bei den folgenden Ansätzen
sicherzustellen
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.