Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
74_1965 AT

74. Bundesgesetz: 2. Budgetüberschreitungsgesetz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 74. Bundesgesetz: 2. Budgetüberschreitungsgesetz

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Für die Durchführung der Feiern zur

20. Wiederkehr des Tages der Befreiung Österreichs

und zur 10. Wiederkehr des Tages der Unterzeichnung

des Österreichischen Staatsvertrages

werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze

der ordentlichen Gebarung des Bundesfinanzgesetzes

für das Jahr 1965, BGBl. Nr. 1, genehmigt

§ 2. Die Bedeckung dieser Überschreitungen ist durch Mehreinnahmen bei den folgenden Ansätzen

sicherzustellen

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →