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74_1961 AT

74. Kundmachung: Beitritt Ceylons und Polens zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung der Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 74. Kundmachung: Beitritt Ceylons und Polens zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung der Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial.

Nach Mitteilung des Generalsekretariats der

Vereinten Nationen sind seit der letzten Kundmachung,

BGBl. Nr. 219/1959, folgende weitere

Staaten dem Internationalen Abkommen zur

Erleichterung der Einfuhr von Warenmustern

und Werbematerial vom 7. November 1952,

BGBl. Nr. 187/1956, beigetreten

Staaten : Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

Ceylon

(mit Vorbehalt) 28. Oktober 1959

Polen 18. Feber 1960

Der Vorbehalt Ceylons hat folgenden Wortlaut

„Der Beitritt Ceylons ist bedingt durch einen

Vorbehalt zu Art. III Abs. 2 dieses Abkommens,

welche Bestimmung die Regierung Ceylons nicht

annehmen kann."

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