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74_1949 AT

74. Verordnung: Herausnahme von Kupfervitriol aus der Preisregelung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 74. Verordnung: Herausnahme von Kupfervitriol aus der Preisregelung.

Auf Grund des § 1, Abs. (5), des Bundesgesetzes

vom 21. April 1948, B.G.Bl. Nr. 87

(Preisregelungsgesetz 1948), wird im Einvernehmen

mit dem Bundesministerium für Handel

und Wiederaufbau verordnet

Kupfervitriol wird von der Preisregelung ausgenommen.

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