749. Verordnung: Änderung der Studienberechtigungsverordnung
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 3 Abs. 2, des § 4 Abs. 2 und 3 und des § 16 Abs. 5 des Studienberechtigungsgesetzes, BGBl. Nr. 292/1985, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 620/1994, wird verordnet
Die Studienberechtigungsverordnung — Stud-BerVO, BGBl. Nr. 439/1986, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 725/1992, wird wie folgt geändert
1 § 3 Abs. 5 und 6 lautet
„(5) Studienrichtungsbezogene Studienberechtigungen für die Studienrichtungen Musikerziehung (Lehramt an höheren Schulen) und Instrumentalmusikerziehung (Lehramt an höheren Schulen) sind an den Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg zu erlangen.
(6) Studienrichtungsbezogene Studienberechtigungen für den Studienzweig „Regie" der Studienrichtung Darstellende Kunst sind an den Universitäten Wien und Salzburg, solche für das Kurzstudium Musik- und Bewegungserziehung sind an der Universität Salzburg zu erlangen."
2. § 4 Abs. 2 lautet
„(2) Die Prüfungsakten sind von den Universitätsdirektionen mittels der Formulare SBP2 und SBP5 nach dem Muster des Anhanges 3 zu führen. Das Einlageblatt „Prüfungsprotokoll" (SBP5) ist vom Prüfer auszufüllen."
3. In Z 1 des Anhanges 1 wird in der Spalte „Studienrichtung" der Ausdruck „Evangelische Theologie" durch den Ausdruck „Evangelischtheologische Studienrichtungen" ersetzt.
4. In Z 3.2 des Anhanges 1 entfällt in der Spalte „Studienrichtung" der Ausdruck „Studienversuch Angewandte Betriebswirtschaft,"
5. In Z 5.16 des Anhanges 1 wird in der Spalte „Studienrichtung" nach „Deutsche Philologie" ein Beistrich gesetzt und der Ausdruck „Studienversuch Nederlandistik" angefügt.
6. In Z 7.3 des Anhanges 1 entfällt in der Spalte „Studienrichtung" der Ausdruck „Elektrotechnik,"
7 In Z 7.4 des Anhanges 1 wird in der Spalte „Studienrichtung" vor dem Ausdruck „Technische Mathematik" der Ausdruck „Elektrotechnik," eingefügt.
8. Im Formular „Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung" (SBP1) des Anhanges 3 wird auf der Vorderseite im Feld mit dem Leittext „Nur Ausländer und Staatenlose: Studienrechtliche Gleichstellung ergibt sich aus:" im Leittext nach dem Wort „Staatenlose" der Ausdruck „bei beabsichtigtem Universitätsstudium" eingefügt. Auf der Rückseite wird im vorletzten Feld dem Leittext „Gleichstellungsgrund" der Ausdruck „(bei beabsichtigtem Universitätsstudium)" angefügt.
9 Im Formular „Prüfungsakt der Studienberechtigungsprüfung" (SBP2) wird auf der zweiten Seite im Abschnitt 1.1 die Wortfolge „Ich ersuche um Behandlung des Ansuchens in der Kommission" durch die Wortfolge „Ich schlage die Abweisung des Ansuchens vor" ersetzt. Das Feld mit dem Text „Ergebnis der Kommission siehe Einlageblatt ,Protokoll'" entfällt.
10. Das Formular „Protokoll" (SBP3) des Anhanges 3 entfällt.