747_1990
AT
747. Änderungen der Anhänge II und III des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 747. Änderungen der Anhänge II und III des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume
1990_747_0 747. Änderungen der Anhänge II und III des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume
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Der Ständige Ausschuß hat gemäß Art. 17 Abs. 2 des Übereinkommens über die Erhaltung der
europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume Kundgemacht in BGBl. Nr. 372/1983 am 11. Dezember
1987 die geänderten Anhänge II und III beschlossen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarates sind gemäß Art. 17 Abs. 3 des
Übereinkommens die geänderten Anhänge neben Österreich auch für Belgien, die Bundesrepublik
Deutschland, Burkina Faso, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Liechtenstein,
Luxemburg, die Niederlande (für das Königreich in Europa), Portugal, Schweden, Schweiz, Senegal,
Spanien, Ungarn, Zypern und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft mit 12. März 1988 in Kraft
getreten.