746_1992
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746. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen Tarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 746. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen Tarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer
1992_746_0 746. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen Tarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer
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Auf Grund des § 31 Abs. 13 des Weingesetzes 1985, BGBl. Nr. 444, in der Fassung des Bundesge-
setzes BGBl. Nr. 450/1992 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über einen Tarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer, BGBl. Nr. 514/1988, in der Fassung BGBl. Nr. 89/1992 wird wie folgt geändert
1. § 1 zweiter Satz lautet
„Ein Punkt der in der Anlage angeführten Untersuchungen entspricht einem Betrag von 12,10 S."
2. Nach § 4 wird folgender § 5 angefügt
„§ 5. § 1 zweiter Satz dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 746/1992 tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft."