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744_1996 AT

744. Bundesgesetz: 2. Budgetüberschreitungsgesetz 1996

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 744. Bundesgesetz: 2. Budgetüberschreitungsgesetz 1996 – 2. BÜG 1996

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Für verschiedene unabweisliche Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze

der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1996, BGBl. Nr. 202, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 743/1996, genehmigt

§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe

zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister für Finanzen

betraut.

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