743_1993
AT
743. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 743. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
1993_743_0 743. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat Moldau am 4. Februar 1993 seine
Beitrittsurkunde zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (BGBl. Nr. 91/1957, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 662/1993) hinterlegt. Dieser Beitritt ist gemäß Art. 31 Abs. 1 des Übereinkommens mit 5. September 1993 wirksam geworden.