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73_1995 AT

73. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Verpflichtungszeiträume von Zeitsoldaten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 73. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Verpflichtungszeiträume von Zeitsoldaten

Auf Grund des § 32 und des § 69 Abs. 19 des Wehrgesetzes 1990, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 550/1994, wird verordnet

§ 1. Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Verpflichtungszeiträume von Zeitsoldaten, BGBl. Nr. 590/1988, wird aufgehoben.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 1995 in Kraft.

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