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73_1987 AT

73. Kundmachung: Aufhebung des § 254 der Bundesabgabenordnung durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 73. Kundmachung: Aufhebung des § 254 der Bundesabgabenordnung durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß

§§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 11. Dezember 1986, G 119/86-19, dem

Bundeskanzler zugestellt am 23. Jänner 1987, § 254

der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961,

als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des

30. November 1987 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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