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73_1981 AT

73. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1972 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 73. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1972 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem

Erkenntnis vom 18. Dezember 1980, G 41/80-10,

im § 67 Abs. 11 Z 1 des Einkommensteuergesetzes

1972, BGBl. Nr. 440, die Worte „nach den

allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechtes

oder auf Grund von Staatsverträgen" als verfassungswidrig

aufgehoben.

(2) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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