73_1978
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73. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 73. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien
1978_73_0 73. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien
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Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,
BGBl. Nr. 218/1975, wird
verordnet
§ 1. Für das Kalenderjahr 1978 wird für den
Bereich des Magistrates der Stadt Wien in Entsprechung
eines gemeinsamen Antrages der Gemeinde
Wien und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes,
Gewerkschaft der Gemeindebediensteten,
ein Kontingent in Höhe von insgesamt
6120 für die Beschäftigung von Ausländern
festgesetzt.
§ 2. Das Kontingent gemäß Abs. 1 wird auf
die einzelnen Verwendungsbereiche wie folgt aufgeteilt
§ 3. Die Laufzeit des Kontingentes erstreckt
sich vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1978.