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73_1978 AT

73. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 73. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 218/1975, wird

verordnet

§ 1. Für das Kalenderjahr 1978 wird für den

Bereich des Magistrates der Stadt Wien in Entsprechung

eines gemeinsamen Antrages der Gemeinde

Wien und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes,

Gewerkschaft der Gemeindebediensteten,

ein Kontingent in Höhe von insgesamt

6120 für die Beschäftigung von Ausländern

festgesetzt.

§ 2. Das Kontingent gemäß Abs. 1 wird auf

die einzelnen Verwendungsbereiche wie folgt aufgeteilt

§ 3. Die Laufzeit des Kontingentes erstreckt

sich vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1978.

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