73_1967
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73. Bundesgesetz: 1. Budgetüberschreitungsgesetz 1967
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 73. Bundesgesetz: 1. Budgetüberschreitungsgesetz 1967
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Die durch die im ersten Halbjahr 1967 zu
gewährenden Sonderzahlungen an öffentlich Bedienstete,
für die der Bund den Gehaltsaufwand
trägt, eintretenden Überschreitungen der Ausgabenansätze
für Aktivitätsbezüge und Pensionsaufwendungen
des Bundesfinanzgesetzes für das
Jahr 1967, BGBl. Nr. 1, im Gesamtbetrage von
348 Millionen Schilling werden genehmigt.
§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten
Überschreitungen ist durch Ausgabenersparungen
bei den folgenden Ansätzen sicherzustellen
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe
zum Vollzug der einzelnen Ausgaben innerhalb
ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister
für Finanzen betraut.