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73_1967 AT

73. Bundesgesetz: 1. Budgetüberschreitungsgesetz 1967

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 73. Bundesgesetz: 1. Budgetüberschreitungsgesetz 1967

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Die durch die im ersten Halbjahr 1967 zu

gewährenden Sonderzahlungen an öffentlich Bedienstete,

für die der Bund den Gehaltsaufwand

trägt, eintretenden Überschreitungen der Ausgabenansätze

für Aktivitätsbezüge und Pensionsaufwendungen

des Bundesfinanzgesetzes für das

Jahr 1967, BGBl. Nr. 1, im Gesamtbetrage von

348 Millionen Schilling werden genehmigt.

§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten

Überschreitungen ist durch Ausgabenersparungen

bei den folgenden Ansätzen sicherzustellen

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe

zum Vollzug der einzelnen Ausgaben innerhalb

ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister

für Finanzen betraut.

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