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73_1955 AT

73. Kundmachung: Ergänzung des Übereinkommens zur Regelung des Kleinen Grenzverkehrs zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien, BGBl. Nr. 96/1953.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 73. Kundmachung: Ergänzung des Übereinkommens zur Regelung des Kleinen Grenzverkehrs zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien, BGBl. Nr. 96/1953.

Auf Grund des Notenwechsels zwischen dem

Staatssekretariat für die Auswärtigen Angelegenheiten

der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien

vom 22. Oktober 1954 und der österreichischen

Botschaft Belgrad vom 8. Jänner 1955 wird das

Verzeichnis der Gemeinden, deren Gebiet den

Grenzbezirk der Republik Österreich bildet,

Anlage I zum Übereinkommen zur Regelung

des Kleinen Grenzverkehrs zwischen der Republik

Österreich und der Föderativen Volksrepublik

Jugoslawien, BGBl. Nr. 96/1953, wie

folgt ergänzt

Nach Ordnungsnummer 141. Rothwein wird

eingefügt

„141 a. Gemeinde Aibl".

Die Ergänzung ist am 7. Jänner 1955 wirksam

geworden.

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