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739_1974 AT

739. Kundmachung: Ergänzung der Anlage VI der Wirtschaftlichen und Kontrollregeln des Internationalen Kakao-Übereinkommens 1972

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 739. Kundmachung: Ergänzung der Anlage VI der Wirtschaftlichen und Kontrollregeln des Internationalen Kakao-Übereinkommens 1972

Nach Mitteilung des Exekutivdirektors des Internationalen

Kakaorates sind in der Anlage VI

der Wirtschaftlichen und Kontrollregeln, BGBl.

Nr. 503/1973, in der Fassung der Kundmachungen

BGBl. Nr. 353, 487 und 622/1974 die Worte

und der Code

Gabon GA Gabon GA

einzufügen.

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