738_1996
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738. Verordnung: Festlegung von Verfahren für die Messung und Kontrolle des Kondensat-(Teer-) und Nikotingehalts im Rauch von Zigaretten
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 738. Verordnung: Festlegung von Verfahren für die Messung und Kontrolle des Kondensat-(Teer-) und Nikotingehalts im Rauch von Zigaretten
1996_738_0 738. Verordnung: Festlegung von Verfahren für die Messung und Kontrolle des Kondensat-(Teer-) und Nikotingehalts im Rauch von Zigaretten
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Auf Grund des § 4 Abs. 2 und des § 7 Abs. 3 des Tabakgesetzes, BGBl. Nr. 431/1995, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
§ 1. Die Messung und Kontrolle des Nikotin- und Kondensat-(Teer-)Gehalts im Rauch einer Zigarette
hat nach den Verfahren, die in den im Anhang dieser Verordnung genannten ISO-Normen beschrieben
werden, zu erfolgen.
§ 2. Bei der Beurteilung der Ergebnisse von Kontrollmessungen ist das Vertrauensintervall gemäß
ISO 8243, Abschnitt 7.3, zu berücksichtigen.