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738_1996 AT

738. Verordnung: Festlegung von Verfahren für die Messung und Kontrolle des Kondensat-(Teer-) und Nikotingehalts im Rauch von Zigaretten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 738. Verordnung: Festlegung von Verfahren für die Messung und Kontrolle des Kondensat-(Teer-) und Nikotingehalts im Rauch von Zigaretten

Auf Grund des § 4 Abs. 2 und des § 7 Abs. 3 des Tabakgesetzes, BGBl. Nr. 431/1995, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

§ 1. Die Messung und Kontrolle des Nikotin- und Kondensat-(Teer-)Gehalts im Rauch einer Zigarette

hat nach den Verfahren, die in den im Anhang dieser Verordnung genannten ISO-Normen beschrieben

werden, zu erfolgen.

§ 2. Bei der Beurteilung der Ergebnisse von Kontrollmessungen ist das Vertrauensintervall gemäß

ISO 8243, Abschnitt 7.3, zu berücksichtigen.

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