Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
738_1995 AT

738. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Stockerau

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 738. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Stockerau

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Korneuburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1996 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Stockerau errichtet.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →