737. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 172 Walchsee Straße im Bereich der Gemeinde Niederndorf
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 172
Walchsee Straße wird im Bereich der Gemeinde
Niederndorf wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei km 27,745 (alt) und führt von dort in
gestreckterer Linienführung unter mehrfacher
Kreuzung der alten Trasse bis km 29,325 (alt).
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten
und Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung
sowie bei der Gemeinde Niederndorf
aufliegenden Planunterlagen (Maßstab 1 :2880)
zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.