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736_1994 AT

736. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 736. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Ukraine am 13. Juni 1994 ihre Beitrittsurkunde zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (BGBl. Nr. 417/1971, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 652/1992) hinterlegt.

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