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736_1992 AT

736. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Ursprungsnachweispflicht bei der Einfuhr von Käse

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 736. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Ursprungsnachweispflicht bei der Einfuhr von Käse

Auf Grund des § 12 Abs. 1 lit. b des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Ursprungsnachweispflicht bei der Einfuhr von Käse, BGBl. Nr. 568/1987, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1992 außer Kraft.

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