735_1996
AT
735. Verordnung: Auslegung des Artikels 8 Abs. 2 letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 735. Verordnung: Auslegung des Artikels 8 Abs. 2 letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern
1996_735_0 735. Verordnung: Auslegung des Artikels 8 Abs. 2 letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern
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Auf Grund der Artikel 4 und 8 des Abkommens und des Schlußprotokolls zwischen der Republik
Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete
der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern
vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 221/1955, in der Fassung des Änderungsabkommens vom 8. Juli 1992,
BGBl. Nr. 361/1994 (im folgenden „Abkommen“ genannt) wird verordnet
Artikel I
Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des Abkommens gilt auch für Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1997 in Kraft.