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735_1996 AT

735. Verordnung: Auslegung des Artikels 8 Abs. 2 letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 735. Verordnung: Auslegung des Artikels 8 Abs. 2 letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern

Auf Grund der Artikel 4 und 8 des Abkommens und des Schlußprotokolls zwischen der Republik

Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete

der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern

vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 221/1955, in der Fassung des Änderungsabkommens vom 8. Juli 1992,

BGBl. Nr. 361/1994 (im folgenden „Abkommen“ genannt) wird verordnet

Artikel I

Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des Abkommens gilt auch für Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1997 in Kraft.

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