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735_1994 AT

735. Kundmachung: Ergebnis der Volksabstimmung vom 12. Juni 1994

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 735. Kundmachung: Ergebnis der Volksabstimmung vom 12. Juni 1994

Auf Grund des § 15 Abs. 2 des Volksabstimmungsgesetzes 1972, BGBl. Nr. 79/1973, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 339/ 1993, wird kundgemacht

Bei der Volksabstimmung vom 12. Juni 1994 über den Gesetzesbeschluß des Nationalrates

betreffend das „Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union" wurden 4724831 Stimmen gültig abgegeben.

Hievon lauteten 3145981 Stimmen (das sind 66,58 vH) auf „ja" und 1578850 Stimmen (das sind 33,42 vH) auf „nein"

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