734_1996
AT
734. Verordnung: Verordnung zu § 2 Abs. 2 EStG 1988
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 734. Verordnung: Verordnung zu § 2 Abs. 2 EStG 1988
Zu § 2 Abs. 2 EStG 1988 in der Fassung BGBl. Nr. 660/1989 wird verordnet
Als Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter ist sowohl die Verwaltung von Anlagevermögen als
auch die Verwaltung von Umlaufvermögen zu verstehen. Darunter fällt insbesondere auch der gewerbliche
Handel mit unkörperlichen Wirtschaftsgütern.