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734_1996 AT

734. Verordnung: Verordnung zu § 2 Abs. 2 EStG 1988

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 734. Verordnung: Verordnung zu § 2 Abs. 2 EStG 1988

Zu § 2 Abs. 2 EStG 1988 in der Fassung BGBl. Nr. 660/1989 wird verordnet

Als Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter ist sowohl die Verwaltung von Anlagevermögen als

auch die Verwaltung von Umlaufvermögen zu verstehen. Darunter fällt insbesondere auch der gewerbliche

Handel mit unkörperlichen Wirtschaftsgütern.

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