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734_1974 AT

734. Bundesgesetz: Veräußerung bundeseigener Anteile an der Oberösterreichischen Kühlhaus Aktiengesellschaft, Linz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 734. Bundesgesetz: Veräußerung bundeseigener Anteile an der Oberösterreichischen Kühlhaus Aktiengesellschaft, Linz

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird

ermächtigt, bundeseigene Aktien der Oberösterreichischen

Kühlhaus Aktiengesellschaft, Linz, im

Nennwert von 1,700.000 S um einen Preis von

2,210.000 S zu verkaufen.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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