733. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die Entschließung betreffend die Ausübung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten geändert wird
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Art. 66 Abs. 1 B-VG ändere ich die Entschließung vom 12. August 1924, BGBl. Nr. 312, in der Fassung der Entschließungen BGBl. Nr. 266/1979, BGBl. Nr. 137/1984, BGBl. Nr. 332/1986 und BGBl. Nr. 488/1987 wie folgt
1. Im Absatz 1 Ziffer 1, 4 und 5 wird jeweils der Ausdruck „Dienstklassen III bis einschließlich VI" durch den Ausdruck „Dienstklassen III bis einschließlich VII" ersetzt.
2. Absatz 1 Ziffer 6 erhält nachstehende Fassung: „6. Beamte der Besoldungsgruppe der Beamten
der Post- und Telegraphenverwaltung auf Planstellen der Verwendungsgruppen PT 9 bis einschließlich PT 3, auf Planstellen der Verwendungsgruppe PT 2, wenn die Ernennung gemäß Anlage 1 Z 31.1 oder § 229 Abs. 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 oder auf Planstellen der Dienstzulagengruppen 3b, 3, 2b, 2 oder 1b erfolgt,".
3. Absatz 1 Ziffer 7 lautet
„7. Beamte der Besoldungsgruppe der Beamten des Krankenpflegedienstes auf Planstellen der Verwendungsgruppen K1 bis K6,".