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733_1993 AT

733. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die Entschließung betreffend die Ausübung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten geändert wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 733. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die Entschließung betreffend die Ausübung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten geändert wird

Auf Grund des Art. 66 Abs. 1 B-VG ändere ich die Entschließung vom 12. August 1924, BGBl. Nr. 312, in der Fassung der Entschließungen BGBl. Nr. 266/1979, BGBl. Nr. 137/1984, BGBl. Nr. 332/1986 und BGBl. Nr. 488/1987 wie folgt

1. Im Absatz 1 Ziffer 1, 4 und 5 wird jeweils der Ausdruck „Dienstklassen III bis einschließlich VI" durch den Ausdruck „Dienstklassen III bis einschließlich VII" ersetzt.

2. Absatz 1 Ziffer 6 erhält nachstehende Fassung: „6. Beamte der Besoldungsgruppe der Beamten

der Post- und Telegraphenverwaltung auf Planstellen der Verwendungsgruppen PT 9 bis einschließlich PT 3, auf Planstellen der Verwendungsgruppe PT 2, wenn die Ernennung gemäß Anlage 1 Z 31.1 oder § 229 Abs. 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 oder auf Planstellen der Dienstzulagengruppen 3b, 3, 2b, 2 oder 1b erfolgt,".

3. Absatz 1 Ziffer 7 lautet

„7. Beamte der Besoldungsgruppe der Beamten des Krankenpflegedienstes auf Planstellen der Verwendungsgruppen K1 bis K6,".

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