731_1988
AT
731. Verordnung: Herabsetzung der Mindestwerte an Asche für Weine des Jahrganges 1988
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 731. Verordnung: Herabsetzung der Mindestwerte an Asche für Weine des Jahrganges 1988
1988_731_0 731. Verordnung: Herabsetzung der Mindestwerte an Asche für Weine des Jahrganges 1988
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 60 Abs. 4 des Weingesetzes
1985, BGBl. Nr. 444, wird im Einvernehmen mit
dem Bundesminister für Gesundheit und öffentlicher
Dienst verordnet
Für Weine des Jahrganges 1988 werden die Mindestwerte
an Asche (§ 7 c Abs. 1 der Weinverordnung,
BGBl. Nr. 321/1961, in der geltenden Fassung)
bei Weiß- und Rosewein (Schillerwein) mit
1,20 Gramm je Liter und bei Rotwein mit
1,50 Gramm je Liter festgelegt.