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731_1988 AT

731. Verordnung: Herabsetzung der Mindestwerte an Asche für Weine des Jahrganges 1988

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 731. Verordnung: Herabsetzung der Mindestwerte an Asche für Weine des Jahrganges 1988

Auf Grund des § 60 Abs. 4 des Weingesetzes

1985, BGBl. Nr. 444, wird im Einvernehmen mit

dem Bundesminister für Gesundheit und öffentlicher

Dienst verordnet

Für Weine des Jahrganges 1988 werden die Mindestwerte

an Asche (§ 7 c Abs. 1 der Weinverordnung,

BGBl. Nr. 321/1961, in der geltenden Fassung)

bei Weiß- und Rosewein (Schillerwein) mit

1,20 Gramm je Liter und bei Rotwein mit

1,50 Gramm je Liter festgelegt.

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